abfordern,
auch
abfodern
, V.
1.
›(jm.) etw. (z. T. rechtsförmlich) abfordern, abverlangen, eine Forderung (gegen jn.) erheben‹.Belegblock:
dan ime seins bruders kinder [...] das [gut] abforderen mogen.
Waͤr ouch einem pfannd abuordertte vnnd zu sinen hannden neme.
alśo das śie khunfftig einzigen heller mehr [...] anzueśuchen oder abzuefordern haben.
Winkler, Flugschr.
1975, 80
; Preuss. Wb. (Z)
1, 26
; 2.
›jn. (von einem Ort) ab-, weg-, zurückberufen, -beordern‹.Belegblock:
ein keiserlicher heroldt [...] wolte unser knechte in Key. Majestät nahmen von uns, als den Echtern, abfodern.
Von grosser Weißheit / vnd Hohem Verstand der Schiltbůrger: wie sie deßhalben von Fuͤrsten vnd Herrn viel von Hause abfordert vnd beschickt wurden.
Vodret demnach auch ab nachmals sein sun [...] aus Italien.
3.
›jn. einer Rechtsinstanz entziehen und vor eine andere laden‹.Belegblock:
Wohe eyner solches veracht und eynen daruber an dye zent gen Romhilt [...] hinlude, den saal schultheis und dorfsmeister abfordern und recht fur in bitten.
solich [...] ladung wir [...] von dem obgenanten frien stül vnd freygreuen abfordertn.
4.
›jn. abberufen, im religiösen Sinne‹; anschließend an 2.Belegblock:
wenn die zeit kumbt zu mal, | Da vns got ab fodret an klag | auss disem jamer thal.
Ebd.
627, 4, 2
; Vorarlb. Wb.
1, 12
.