türkensteuer,
die
.›Abgabe zur Verteidigung gegen die Türken, zunächst als Notfallmaßnahme gegen die Osmaneneinfälle, später zur allgemeinen Steuer erhoben‹;
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
.8, 1108
Belegblock:
sollen auch kelch vnd Monstrantzen zu schmelzt werden, [...], denn da man sie zu Türcken steur zur schmeltzen muste.
Schatzung und türkensteuer, auch reis und musterung belangend.
An türkensteyer, schatzung und dergleichen anlagen, alß palymgelt, belanget, geschicht von gnedigster herrschaft.
49 gulden turkensteur haben geben: das capitel zu Wernigerot [...].
Dy durckensteuͤr hat mon zuͤ Heinwuͤrck geschicktt.
Kollnig, a. a. O.
145, 5
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