protocollieren,
V.;
zur Etymologie s.
protocol
.
›etw. aufzeichnen, niederschreiben, schriftlich festhalten, zu Protokoll bringen‹;
Bedeutungsverwandte:
 1,  1.

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
92, 30
(
Mainz
1555
):
nachdem den prothonotarien gebürt, alle der procuratorn rede und wort im gericht uffzuschreiben und zu prothocollieren.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 275, 6
(
schwäb.
,
1592
):
verner in allen anderen sachen, so vor gericht mundlich fürgetragen, aufgeschriben und protocolliert werden.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
A. 16. Jh.
):
alles das, so von rat oder gerichts wegen ußgat, in der statt oder stattschribers bücher, register und rödel ordenlich zu gedächtnus registrieren und prothocollieren.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
110, 12
(
mslow. inseldt.
,
1616
):
Solch śein lezter will vnd meinung iśt hierein Zue mehrer gewißheit protocoliret.