aufschreiben,
V., unr. abl.
1.
›etw. aufschreiben, schriftlich festhalten‹; offen zu 2.
Bedeutungsverwandte:
 1, , ; vgl.  2, .
Syntagmen:
das wort, die sage (der zeugen) a., die ursache von etw. a., den brief a., etw. getreulich / fleissiglich / merklich a.
;
etw. im briefe a., (jm.) etw. zu einer gedächtnis a., das urteil im a.
(subst.)
formulieren.
Wortbildungen:
aufschreibung
2.

Belegblock:

Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
dieselbigen vrteyl soͤllen [...] jm auffschreyben durch den Schreyber geformiert werden.
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. (o. O.
1532
):
das jr, derselbenn clag halb, alle jnprachte handlung vnd vffschreibenn, [...] vleissig ermessenn wollet.
Maaler (
Zürich
1561
):
Auffschreybung in rechtshandlen [...] wie ein ding angeben ist.
Andreae. Ber. Nachtmal
788, 21
([
Augsb.
]
1557
):
das eusserlich wort / so Gott selbs geredt / vnnd auffzuschreiben befolhen.
Roth, E. v. Wildenberg (
moobd.
,
v. 1493
):
er liess den titel des streits zu Mörsbeck in die kirchen aufschreiben.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. ;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Maaler ; /v;
Rot
301
;
331
;
2.
›etw. inventarisieren, nach Zahl, Gewicht, Lage (o. ä.) verzeichnen; jn. (z. B. zu Strafzwecken) notieren, eintragen‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. , .
Syntagmen:
die beschwärung / schuld / (farende) habe, den abwesenden, güter / höfe / huben, hab und gut
(formelhaft)
a., etw. nach dem gewicht a.
;
pen schweres aufschreibens
›Strafe rechtsrelevanter Eintragung‹.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Ri. 8, 14
(
Wittenb.
1545
):
fieng er einen Knaben aus den Leuten zu Sucoth / vnd fragt jn / Der schreib jm auff die Obersten zu Sucoth / vnd jre Eltesten.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1478
):
das si dann desselben abgestorben priesters verlassen güt ufgeschriben [...] haben.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
alle guetter, hoff, hueben [...] wurdn aufgeschryben.
Zingerle, Inventare (
tir.
,
1481
):
alle varende hab [...] lassen aufschreiben.
Ebd. (
1478
):
etlich kessel [...] hat der Schrettenperger aus dem Judenhaus geben vnd nach dem gebicht auffgeschriben.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
15.
/
16. Jh.
):
die schwaiger und schäffer das die gut chäs und in rechter grös bringen, [...], bei der pen swäres aufschreiben.
3.
›jm. etw. (Rechtsverhältnisse im weitesten Sinne) schriftlich aufkündigen, durch einen rechtsrelevanten Schriftsatz aufsagen‹; die Kündigung konnte von jedem der beiden Vertragspartner, auch von dem in der Sozialpyramide niedriger Eingestuften, ausgehen.
Bedeutungsverwandte:
 1.
Syntagmen:
(jm.) den schuz und schirm
(Formel)
/ bund / eid, die pflicht
(mehrfach)
/ pfründe / sicherung, das gut / lehen / ampt / burgrecht / geleit a.
Wortbildungen
aufschreibung
3 (dazu bdv.:  1).

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
,
1565
/
6
):
schrieben sie alle beide dem Keiser ihre lehn eidt und pflicht auf.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1496
):
das er solichs in eynem offen gebot ufgesagt oder [...] ufgeschrieben hab.
Franz u. a., Qu. hess. Ref.
2, 391, 34
(
hess.
,
1543
):
werdet ir uns ursach geben, euch unsern schutz und schirm aufzuschreiben.
Schottenloher, Flugschrr.
44, 2
(
Schweinfurt
1523
):
soͤll derselb [...] demselben fuͤrsten oder herrn seine lehenpflicht [...] fuͤrderlich auffschreiben.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
[Cocleus] hat im
[Luther]
auch dörfen anmuͦten, er sol das gelait auffschreiben.
Turmair (
moobd.
,
1529
):
Man sol aber das kriegsvolk darumb nit urlauben oder in die pfrund aufschreiben.
Ebd. (
1522
/
33
):
wem aus redlicher ursach die pflicht aufgesagt und aufgeschriben war.
Künig Odagker von Beham [...] schrib seinen vetern, den fürsten in Bairn, den punt auf.
4.
›etw. ausschreiben, durch eine schriftliche Mitteilung einberufen‹.
Syntagmen:
den gemeinen landtag a.
Wortbildungen:
aufschreibung
4.

Belegblock:

Rwb (a.
1458
).