prorogieren,
V.,
aus
lat.
prōrogāre
›verlängern, hinausschieben, verschieben‹
(
Georges
2, 2020
).
›etw., z. B. einen Termin, aufschieben, verschieben‹.
Urkunden, Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
 2, , , .
Wortbildungen:
prorogation
(a. 1555).

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
209, 30
(
Mainz
1555
):
sollen alßdann cammerrichter und beisitzer uff ansuchen der partheyen nach empfangnem bericht solche zeyt der sechs monat zu prorogiren und zu erstrecken macht und gewalt haben.
Rot
342
(
Augsb.
1571
):
Prorogirn, Vorziehen / verlengern / verstrecken / erstrecken.