pflegkind,
das
;–/-er
.Belegblock:
Patronus Beschirmer / Beysteher. Cliens Der eines beschirmers bedarff / Pflegskind.
Alle und jede pflegkind, so einem erbarn rat der statt Ulm mit der leibaigenschaft zugeton und verwandt.
Ebd.
133, 39
: dieselbe euer pfleegkinder haab und güter nichtzit ausgenommen ordentlich und fleissig beschreiben.
es sollen alle pflegvögt in der herrschaft obrigkait denn pflegkündern und frawen, deren pfleger sie sind, trewlich pflegen bey leibstraff.
so sollen die gerhaben und pflegvätter füron ihren pflegkindern und pupillen kain aufligend stuck durch sich selbs verkaufen.
Es soll ouch aber kein vogt, von syner pflägkinden gůts noch sachen wägen, dheinen rechtshandel intentieren.
Bad. Wb.
1, 210
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