pfandsgerechtigkeit,
die
.
›Recht auf Pfändung, Pfandrecht‹;
zu  2345,  10.

Belegblock:

Schib, Urk. Laufenb.
291, 19
(
halem.
,
1586
):
das die von Lauffenberg oberthalb diser vndern halden gegen der Küntzhalden weder holtzs fehlen, noch andere vermeinte pfands gerechtigkeit haben.