pfandlehen,
das
;-s/-Ø
.›Lehen, das ein Gläubiger zur Sicherheit für seine Forderungen als Pfand erhalten hat‹;
Syntagmen:
etw. als pf. innehaben
.Belegblock:
Einer hat einen acker erlangt bis auf die hulf, den ein ander vorhin in pfandeslehen hat innegehabt.
dero vier pfandlechen fuͥr hundert guldin vnd der fuͥnffte mannlehen von der graffschaft Tengen sind.
Vorarlb. Wb.
1, 326
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