notbau,
der
;
-es/–
.
– Gehäuft mfrk.; Wirtschaftstexte.
1.
›im
dächerstopfen
,
1
placken, bessern
3 bestehende Reparaturarbeiten an Bauwerken‹;
vgl. (
die
9,  7.
Bedeutungsverwandte:
 1.

Belegblock:

Hilliger, Urb. St. Pantaleon (
rib.
,
1456
):
sollen diese Eheleute schuldig sein
yren versessen zijnsse ind noetbouwe zo doin.
Aubin, Weist. Hülchrath (
rib.
,
1549
):
Ob aber [...] uf siner solstatt bewißlich noitbaues zo doin mangel und noit hetten, sall von inen sulchs an der holzbank [...] angezeicht werden.
Buch Weinsb. (
rib.
,
1578
):
reparation und noitbaue der huser.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1509
):
desgelichen sol auch kein kelner oeber de noetbaue, als decherstoppen und anders in ein slos aeder kelnerîen zu placken aeder zu besseren, [...], keinen bau aenstellen.
2.
›Unterhaltszustand (eines Bauwerkes) als Forderung an die Verpflichteten bzw. als deren Leistungspflicht‹.
Wortbildungen:
notbäuig
›zur Reparatur einer Immobilie verpflichtet‹.

Belegblock:

Hilliger, Urb. St. Pantaleon (
rib.
,
1633
):
Sie sollen den Hof mit seinen
gehuegten und befridde ... an wenden schwellen zeunen fridden
usw.
in guettem notbaw
auf ihre Kosten halten.
Grimm
, Weisth. 3, 832, 18 (mosfrk., o. J.):
were sach, dass einigh man notbewigh were.
Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
328, 39
(
nobd.
,
1508
):
wir unser erben und nachkomen sollen und wollen die in guter wesenlicher dachung und notbewen halten.