nieder-
[+ Adj.]; zur Auswahl und zum Beschreibungsprogramm s. [+ V.];
nieder-
fungiert in den folgenden Bildungen als
Adj.
/
Adv.,
bei
niederschwärzlicht
dient es der Gradierung (adverbial).
Beispiele:
  • niederfüssig
    ›mit niedrigem Fuß‹ (von einer Schale).
  • niederhängig
    ›herabhängend‹.
  • niederristig
    ›flach, klein‹ (Gw zu mhd.
    rist
    ›Fußgelenk‹; ).
  • niederschwärzlicht
    nach den im Belegkontext aufgeführten Farbnuancen ›dunkel, fast schwarz‹.

Belegblock:

Zu
niederfüssig
:

Bauer u. a., Kunstk. Rud.
1567
(
oobd.
,
1607
/
11
):
Ailff altte gantz vergultte niderfüssige confectschaln.

Zu
niederhängig
:

Voc. inc. teut.
r iijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Niderhengig decliuus [...] decliuis.

Zu
niederristig
:

Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1513
/
5
):
wiltw den man vam fus nÿderristiger machen: [...].

Zu
niederschwärzlicht
:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
182, 37
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Ist es [wasser] aber niderschwarzlicht, so soll das gefieder lichtbraun sein.