nachmas,
das
.
›einer (festlichen) Mahlzeit folgende Fortsetzung des Festessens‹ (wie es im Interesse von Wirten und Gästen lag);
zu  1, (
das
1.

Belegblock:

Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1573
):
das sich ettlich der ordenlichen zimlichen malen nit benuͤgen, [...], sonders nach dem die selben ein mal volnzogen, by dem tisch verharrend und nachmassen forderend.
Ders., Wirtsch. Bern (
halem.
,
1592
):
den Wirten vorgeworfen, es werde
in rechtmäßigem und zuͦläslichem gebruch der ... mälern durch dıͤe nachmaßen überflüssiger kosten, und gewonlich meher dan mit der ordenlichen ürthin ufftriben.