malman,
der
;
–/malleute
.
›Mahlgast, Mahlkunde; einer bestimmten Mühle zugewiesener Mahlkunde‹;
vgl.
2
 2,
1
 1.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1637
, Hs.
E. 17. Jh.
):
Die mülner, [...], sollen dem mallman die stund, wann man ihme das getraid aufschittet, wissentlich benennen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 579, 12
(
schwäb.
,
1588
):
ob der miller die mahlleut bei dem gewohnlichen lohn, [...], lasse, oder ob er die mit newerung beschwehre.
Mell u. a., Steir. Taid. ;
Schwäb. Wb. (s. v.
malleute
und
malman
).