losunger,
der
;
–/-Ø
.
›Steuereinnehmer und -verwalter‹;
zu
1
 5.
Syntagmen:
einen l. setzen
;
die losunger die rechnung hören, die losung einnemen, das gebot halten, keinen handel, kein gewerbe haben, gute besoldung haben
;
dem l. etw. antworten
(z. B.
geld
);
mit den losungern rechen, jn. zu einem l. machen
.

Belegblock:

Luther, WA (
1518
):
Dem erbern und weisen herrn Hieronymus Ebner, Losunger zuͦ Nürmberg.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
Desselben jars [...] macht man den Karl Holtschner zu eim losunger zum Ulrich Haller an des Hanns Grolantz stat.
am montag nach Oculi [...] da was zu Nurmberg neur ain oberster haubtman und ain losunger.
Voc. Teut.-Lat.
e vv
(
Nürnb.
1482
):
tribun‘ oder landzinser. oder loßunger. oder stewrmeister. oder renntenmeister oder zinßmeister.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
wenn die losunger dann die rechnung hören wollen und die zwen herren, von ratz wegen darzu gegeben, gegenwertig sein, und man sie alle hinein vordert, so list der losungschreiber [...].
Rössler, Stadtr. Brünn (
mähr. inseldt.
,
1. H. 14. Jh.
):
Ein igleich man schol sweren um losung, daz er als sein guet [...], als lieb als im daz selb guet sei, den losungern hab vurpracht.
Vgl. ferner s. v. .