lossterben,
V., unr. abl.
›durch den Tod des Berechtigten frei werden und damit zur Neuvergabe anstehen‹;
Belegblock:
darzue wollen sie auch nehmen alle spenden, Memorien und der Pfaffen Lohn, die in ihren Kirchen loßsterben mit der Zeit.
die loissgestorben weessen sol der kasten einnemen.