leideren,
V.
als Teil eines Phrasems
etw. weder zu lieberen noch zu leideren haben
›etw. nicht zu beeinflussen vermögen, etw. akzeptieren müssen‹; Belegblock:
dar zuͦ sag ich das wir das weder zuͦ lieberen noch zuͦ leideren haben / sunder so es got also verordenet hatt sollendt wir es lassen beleiben.