leibdienst,
der
.
1.
›auf das eigene leibliche Wohl ausgerichtete Handlungen‹;
vgl.
1
 1,  7.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
6, 15
(
Köln
1653
):
ehrlche
[sic!]
Wolluste / vilerley Speiß vnd Tranck / vnnd andere gemaͤchliche leibsdienste eynmahl fuͤr all hindanzusezen.
2.
›mit persönlicher körperlicher Arbeitsleistung zu verrichtender Dienst (zumeist aus einem Leibeigenschafts- oder Lehensverhältnis heraus)‹;
vgl.
1
 4,  10.

Belegblock:

Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
wan der Teuffel [...] diese Anstifter neuer beschwerungen, Aufflagen, Leib vnd Seelendiensten nach verdienst belohnen solte.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 118, 45
(
schwäb.
,
1554
):
Wa aber sonst aim einhaimbischen deß dorfs die beywohnung auß gnaden vergundt [...], der oder die sollen [...] dann alle jar ain leibdienst dem spital zue tuen schuldig [...] sein.