legitimation,
die
;
aus
mlat.
legitimare
(
DuCange
5, 61
).
1.
›soziale Gleichstellung eines unehelichen Kindes durch spätere Eheschließung der Eltern, Ehelichkeitserklärung‹;
Zur Sache:
Hrg
2, 1677
.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Barack, Zim. Chron.
628, 14
(
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
das sie [kündt] ein legitimation hetten. Zu solchem haben sie ein recht comitem palatinum, [...], die macht haben zu legitimiern, bekommen, ein rechten rabulam perfrictæ frontis [...]. Der hat inen ain offen instrument ufgericht und sie dermassen legitimirt, tanquam essent a soluto et soluta prognati.
Rot
324
(
Augsb.
1571
):
Legitimation, Verehlichung / recht messige setzung.
2.
›Nachweis der Verwandtschafts- und Familienzugehörigkeit‹;
Syntagmen:
die l. beweisen / fürbringen; die rechtmässige / warhafte l
.
Wortbildungen:
legitimationschrift
(a. 1556/58) ›schriftlicher Nachweis der Abstammung‹.

Belegblock:

Rintelen, B. Walther
117, 5
f. (
moobd.
,
1552
/
8
):
Was ein Legitimation sey. [...] Das Wörtl legitimatio heist ein Zufreundtung oder ein rechte Beweißung einer wahrhaften Bludtfreundtschaft und rechtmeßigen Sybtschaft, damit sich einer, von dem Geschlecht, Nahmen und Stammen a stipite her zu eines Verstorbenen Erbschaft ein Blutsfreundt zu sein, legitimirt.
Ebd.
117, 12
f.;
Rwb (a. 
1556
/
8
).