legitimation,
die
;1.
›soziale Gleichstellung eines unehelichen Kindes durch spätere Eheschließung der Eltern, Ehelichkeitserklärung‹; vgl. 2.
Zur Sache:
Hrg
.2, 1677
Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
das sie [kündt] ein legitimation hetten. Zu solchem haben sie ein recht comitem palatinum, [...], die macht haben zu legitimiern, bekommen, ein rechten rabulam perfrictæ frontis [...]. Der hat inen ain offen instrument ufgericht und sie dermassen legitimirt, tanquam essent a soluto et soluta prognati.
Legitimation, Verehlichung / recht messige setzung.
2.
›Nachweis der Verwandtschafts- und Familienzugehörigkeit‹; Syntagmen:
die l. beweisen / fürbringen; die rechtmässige / warhafte l
.Wortbildungen:
legitimationschrift
Belegblock:
Was ein Legitimation sey. [...] Das Wörtl legitimatio heist ein Zufreundtung oder ein rechte Beweißung einer wahrhaften Bludtfreundtschaft und rechtmeßigen Sybtschaft, damit sich einer, von dem Geschlecht, Nahmen und Stammen a stipite her zu eines Verstorbenen Erbschaft ein Blutsfreundt zu sein, legitimirt.