lebzeit,
die
.1.
›Dauer des Daseins eines Lebewesens, Zeitspanne, die einem Menschen von der Geburt bis zum Tod zur Verfügung steht‹; Belegblock:
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
47, 20
(Straßb.
1650
): dann schon bey seinen Lebzeitten war der Mänsch Nichts.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
300
(Genf
1636
): Lebzeit / f. die Zeit so wir leben [...] Bey vnsern [lebzeiten].
Spiller, Füetrer. Bay. Chron.
38, 17
(moobd.
, 1478
/81
): er müest in meiner gefäncknüss all sein lebzeit hertigklich gehalten worden sein.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
78, 26
(mslow. inseldt.
, 1605
): will śie, dz dieśelben ihr Ehelicher haußwirt Michel Rörich śeine lebZeit genieße.
v. Birken. Erzh. Österreich
65, 20
; Grothausmann, a. a. O.
114, 7
.2.
›Zeitalter, Zeitspanne, in der ein und dieselbe Generation ihr soziales und kulturelles Leben prägt und verbringt‹.Belegblock:
Schorer, Sprachposaun
5, 14
(o. O. 1648
): daß man je sehen sol / wie verachtlich / wie baͤurisch vnd leichtsinnig diese LebZeit in Teutschland sich mit der Sprache befinde.