lebzeit,
die
.
1.
›Dauer des Daseins eines Lebewesens, Zeitspanne, die einem Menschen von der Geburt bis zum Tod zur Verfügung steht‹;
vgl. (
das
1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2, .

Belegblock:

Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
dann schon bey seinen Lebzeitten war der Mänsch Nichts.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
300
(
Genf
1636
):
Lebzeit /f. die Zeit so wir leben [...] Bey vnsern [lebzeiten].
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
er müest in meiner gefäncknüss all sein lebzeit hertigklich gehalten worden sein.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
78, 26
(
mslow. inseldt.
,
1605
):
will śie, dz dieśelben ihr Ehelicher haußwirt Michel Rörich śeine lebZeit genieße.
v. Birken. Erzh. Österreich ;
Grothausmann, a. a. O.
114, 7
.
2.
›Zeitalter, Zeitspanne, in der ein und dieselbe Generation ihr soziales und kulturelles Leben prägt und verbringt‹.

Belegblock:

Schorer, Sprachposaun
5, 14
(o. O.
1648
):
daß man je sehen sol / wie verachtlich / wie baͤurisch vnd leichtsinnig diese LebZeit in Teutschland sich mit der Sprache befinde.