landgrenze,
landesgrenze,
die
.
›festgelegte Grenze eines Gerichts-, Herrschaftsbezirkes‹; metonymisch auch für das Grenzzeichen, mit dem die Grenzziehung deutlich gemacht ist;
zu  8,  1.
Bedeutungsverwandte:
.
Wortbildungen:
landgrenzenhoheit
(a. 1581).

Belegblock:

Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
weil der Cantzlar und Feldherr Zamoysci die Moldau [...] von der Tuͤrcken Joch errettet / und also die Landes Gräntzen des Orts in Sicherheit gesetzt hatte.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
136, 2
(
omd.
,
1546
):
so einer ein gangk bey einer landgrencze entploste, kuebel und seil einwerfe, ob er nicht billich sein fundtgrube [...] auch uber die landgrencze in eines andern herrn landt und herrschaft strecken und nehmen mochte.
Löscher, a. a. O.
136, 15
;
Kollnig, Weist. Schriesh.
285, 34
.