landesfremde,
der
.›Nichtortsansässiger, Person, die nicht zu dem Sozial- und Herrschaftsgebiet gehört, von dem aus der Textautor argumentiert‹;
Wortbildungen:
landesfremd
Belegblock:
inmaßen wir erleüterungs weise [...] erkent, daß die wort „ußere und frömbde“ auff landtsfrömbde, nit aber auff landtskinder oder die, so ußert den landgrichten sind, verstanden werden.
Wenn du all dein hab mit yr verzerest vnd zue armüt chümbst, so schäczt si dich als ain lanndfremdden vnd vnbekandt.
Rennefahrt, a. a. O. ;