landeskind,
landkind
(letzteres etw. seltener),
das
;
–/-Ø
oder
-er
;
Tendenz zum
pl. t.
1.
›Einwohner, Einheimischer, in einem Land Geborener‹; zu  58,  3; offen zu 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  12.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
1, 241, 33
(
preuß.
,
1414
):
wir begeren [...] von des ganczen landes wegen, das unser herre homeister [...] dis landes kinder und inwoner des landes czu iren dinsten geruchen czu nemen.
Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
die Gallier werden in Mauritanien / als eingeborne Landes⸗Kinder zu achten seyn.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Es geschach auch vil ubels von lanndkindern und angesessen auff der Vngerischen wan.
2.
›Untertan eines Herrschaftsgebietes‹;
zu  8,  3.

Belegblock:

Schorer, Sprachposaun
3, 12
(o. O.
1648
):
daß es eben mit gleicher Tugend koͤnne gezeichnet werden / des lieben Vatterlands Auffkommen zu mehren [...] vnd were so ein LandKind den Goͤttern wolgefaͤllig / daß sich in dessen embsiger Bearbeitung [...] dahin allezeit trachtete.
Rennefahrt, Recht Laupen (
halem.
,
1688
):
daß ihnen freystehe, ihr tůch so wohlfeyl machen zemachen [!], alß müglich [...], dafehr sie hierzů meistere gebrauchind, die unserer underthanen oder landtskinder sind.
3.
›Person, die in einem agrarischen Gebiet aufgewachsen ist und dort lebt, Bauernkind‹;
zu  7,  3.

Belegblock:

Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
darunder was der Puchler, ein soldner [...]; darunder warn landkinder, der pawrn sun von Kernndten.