lämicht,
wohl
das
.
›eine zu dauernder Lähmung bzw. Behinderung führende Verletzung‹;
zu (Adj.) 1.

Belegblock:

Grimm. Weisth. (
mosfrk.
/
rhfrk.
,
1486
):
ein schlecht, blutig, vnvermeisselt wundt 1 fl.; ein müssellwundt ij fl.; ein lammecht oder todtwundt auch todschlag vnd steinwurff, der nit trifft, in v. gn. h. vngnad.