injurie,
›Beleidigung, Ehrverletzung‹;
zu .
Syntagmen:
i. reden / vergeben / verrichten / zufügen
; jn. wegen injurien anzeigen, jn. über injurien verklagen
.Wortbildungen:
injurienhandel
injuriensache
injurienschrift
Belegblock:
soll er [der richter] dem gemarterten kostenn, schmertzen, jniurien vnd schedenn […] abzulegenn schulldig sein.
soll […] erstattung thůn nach […] achtung der zugefügten offenbaren schmach vnd Iniurien.
alle sachen, so ehr und glimpf, auch injurien oder schmach antreffen.
zu strafen ist alle hohen blasphemien und gotteslästerungen, alle injurien und schmähungen.
die ehr von wegen etzlicher zcugefugten iniurien […] anzceygt.
Hans Sorgel hat den genanten Schiler […] uber solch schmelich unrechtliche zusage und injurien verclagt.
Wiltu aber ablassẽ vñ die Christẽ nit verfuren / ßo wil ich dir meine iniuriẽ gern vergeben.
vor inen werden alle schmachsachen und injurien verrechtet.
daß […] die weggezogenen mit rechtlicher ausfuerung inen begegneter injurien sie in grosse not treiben wurden.
Kollnig, a. a. O.
144, 27
; Goerlitz u. a., Rechtsd. Schweidnitz
341, 26
; Anderson u. a., a. a. O.
11, 6, 23
; Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. ;
Schulz/Basler
1, 293
; Otto, Zeitzer Kanzl.
1970, 155
.