injuriant,
der
;
-n/–
;
Part. aus
lat.
iniūriāre
›gewalttätig behandeln‹
(
Georges
2, 282
).
›Beleidiger‹;

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 385, 15
(
schwäb.
,
1578
):
Der injuriant […] verleurt zwar seine ehren, es kann aber solche ehr-anverlezung von gnädiger herrschaft, das es dem iniurianten an seinen ehren unnachteilig seye, vorbehalten werden.