ingebäu,
das
;
–/
auch
.
›innenliegender Teil eines Gebäudes‹;
vgl.
3
 1,  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
E. 15. Jh.
):
der pau von peden türn ist mit allen ingepeẅen und gantz verpracht worden.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern
577, 9
(
halem.
,
1571
):
alle und jede ingebüw, schiff und gschirr […] erhalten.
Haltaus, Liederb. Hätzlerin (
schwäb.
,
1471
):
nym̃ eben war | Wie die Mül sey berichtet | Vnd ir yngepäw betichtet.
Öst. Wb.
2, 541
;
Baumann-Zwirner, Augsb. Volksb.
1991, 485
.