herbergsman,
der
;
–/herbergsleute
.
›Mieter ohne eigenes Haus‹;
vgl. am ehesten  5.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl.  2.
Syntagmen:
den h. einnemen
;
der h. etw. haben / machen, vieh halten
;
sich dem h. gebürlich verhalten
;
die einnemung der herbergsleute
.

Belegblock:

Wopfner, Urk. Agrargesch.
339, 30
(
moobd.
,
1392
/
8
):
yglicher herwergman, es sein frawn oder man, das der nicht mer haben sol dann ain rindt und drew swein.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1590
):
es soll sich auch gleichfals die zwen am graben sambt den herbergsleiten am moß mit dem vichtrib gebürlich [...] verhalten.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
n. 1623
):
sol auch kain underthon ainichen herbergs- oder inman nit einnemen, er habe sich dan neben ime bei der obrigkait angemelt.
Ebd. (
1534
/
42
, Hs.
17. Jh.
):
Ich frag dich auf den aid, was und wie viel die herbergleit, so verdingte gaden haben, im land gerechtigkait migen haben.
Bischoff u. a., a. a. O. ; ;
Siegel u. a., a. a. O. ; .