herauser,
Adv.
(1-2),
Präp.
(3).
1.
Lokaladv. zum Ausdruck der Bewegungsrichtung eines Gegenstandes aus einer (räumlichen) Bezugsgröße heraus zum Standpunkt des Sprechers hin: ›aus dem dort befindlichen Raum / Gegenstand nach (hier) außen‹;
zu  1.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
Von den acht Munchen, so im Augustinerkloster geplieben, wollen vier herausser.
Oorschot, Spee. Trvtz-N.
201, 10
(
wmd.
,
1634
):
Schaw die wunden sich entschliessen, | Schaw der Safft herausser bricht; | Schaw die Rote Bächlein fliessen.
Haszler, Kiechels Reisen (
schwäb.
,
n. 1589
):
zieht er den beüttl herusser, in wölchem er für öttlich daler medin.
Qu. Brassó
4, 164, 20
(
siebenb.
,
1570
/
1619
):
Schorban ist auch die Strassen aus Bleschland herausser kommen.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
673, 5229
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Fuchs, Murner. 4 Ketzer
119
;
Barack, Zim. Chron. ;
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
6
;
2.
Ütr. zu 1: ›aus diesem Zustand heraus‹.

Belegblock:

Dienes, E. Gros. Witwenb.
19, 21
(
Nürnb.
,
1446
):
das sie erschrecken vor den übeln, die sie thun, vnd gehen also her auß her mit warer rew vnd peicht.
3.
Präp. mit Gen.: ›außerhalb einer räumlich oder flächenhaft gedachten Größe‹.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1654
/
68
):
wo andere auf das march zein, soll er den marchstecken herausser seines zauns lassen.