herauser,
1.
Lokaladv. zum Ausdruck der Bewegungsrichtung eines Gegenstandes aus einer (räumlichen) Bezugsgröße heraus zum Standpunkt des Sprechers hin: ›aus dem dort befindlichen Raum / Gegenstand nach (hier) außen‹; Belegblock:
Von den acht Munchen, so im Augustinerkloster geplieben, wollen vier herausser.
Schaw die wunden sich entschliessen, | Schaw der Safft herausser bricht; | Schaw die Rote Bächlein fliessen.
zieht er den beüttl herusser, in wölchem er für öttlich daler medin.
Schorban ist auch die Strassen aus Bleschland herausser kommen.
2.
Ütr. zu 1: ›aus diesem Zustand heraus‹.Belegblock:
das sie erschrecken vor den übeln, die sie thun, vnd gehen also her auß her mit warer rew vnd peicht.