heimholz,
das
;
–/-er
;
heimgehölz,
das
.
›Waldstück, das zu einem (einzelnen) Hof gehört (im Gegensatz zu den gemeinsamen oder herrschaftlichen Waldgebieten)‹;
vgl. (
das
1.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
17. Jh.
):
soll ain jeder sein aigen haimbholz als vill immer müglich haien.
das dessen unterthonen ihre haimbgehilz schedlich verhacken und abächten.
Vgl. ferner s. v.
1
 6.