hausbrauch,
selten
hausgebrauch,
der
.
›Bedarf an etw. im privaten Haushalt; Hausgebrauch‹;
zu  6.
Gehäuft halem.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
 35.
Syntagmen:
etw.
(Subj.)
zu js. h. geschehen, etw. jm. zu seinem / für seinen h. verkaufen / werken
;
der gemeine / notwendige / ordentliche h
.

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1588
):
Zum neunten sollen die metzger [...] kein unschlitt usserthalb der statt besonder den alhierigen inwonern und den grempern zu irem hausbrauch und hantierung verkaufen.
Rennefahrt, Gebiet Bern (
halem.
,
1576
):
wie man die tavernenwirt alhie in der statt deß umbgelts halb von dem wyn, so sy uber iren ordenlichen hußbruch, by der maß und pinten ußgeben, verschenckend, halten solle.
Ders., Wirtsch. Bern (
halem.
,
1592
):
ist geordtnet, das ein rodtgerwer einem wyßgerwer woll für sin haußbrauch werchen mag, aber nit wytter.
Ders., Statut. Saanen (
halem.
,
1623
):
sol einem jeden uf den gemeinen wochenmäriten [...] ungehinderet zugelaßen syn, sich zu syner notdurft und gemeinen hußbruch zu versehen.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern ; ;
ders., Zivilr. Bern ;
ders., Gebiet Bern ;