hausbrief,
der
.
›Urkunde über den Kauf / Verkauf eines Hauses‹; allgemeiner wohl auch: ›Urkunde über eine Eigentumsübertragung‹;
zu  1,  1.

Belegblock:

Köbler, Ref. Nürnberg
288, 14
(
Nürnb.
1484
):
WO auch ein Jude fuͤr gericht kompt vnnd hawßbrief oder pfand vor gericht auf bietten [...] wil.
Vock u. a., Urk. Nördl.
2182
;
Uhlirz, Qu. Wien ;
Öst. Wb.
3, 944
.