gemeindsman,
der
;–/gemeindsleute
.Belegblock:
haben die vier dorfschaften dem [...] hoeschgraben [...] zu eröffnen. Und welcher gemeindsmann sein ihn vorgezeichnete rutenmaß nicht gebührend außhebt, der solle 2 pfund heller straff erlegen.
Deßgleichen zum 8. von denjenigen undertanen und gemeindsleuten, so ausser dem dorf oder gemeinschaft hinder frembde herrschaften ausserhalb churfürstlicher Pfaltz ziehen.
so mögen die gemaintsleüt alßdann in iren übrigen gräben, wie von altem wol zue fischen macht haben.
der bader würdt mit holz und anderem, wüe ein anderer gemaintsman oder söldner versehen.
die gemeinds leut, die zur oberkeit in rat genomen und merteils arme personen gewesen.
Bad. Wb.
2, 360
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