gemeindspfleger,
der
;–/-Ø
, auch -e
.Belegblock:
Gemaindspfleger sollen nach den wein-, brot- und flaischschätzern geordnet werden.
das wilde [obß] aber mäniglich auß der gemaind jedoch zue seiner zeith und wenn solche von schulthaiß und gemaindtspflegern erlaubt zue schüttlen und zue klauben haben soll.