geltung,
die
.Belegblock:
Gesetze von beschedigung gezempter vnnd vngezempter Tier vnd geltung des schadens.
Ebd.
384, 2
: von geltung des schadens an andrer lewt tiern gefugt nach zymlichem werde.
Belegblock:
Astronomisch numeriren oder zehlen / ist anders nichts / als schreiben und außsprechen den werth und geltung der Astronomischen zahlen.