geleitig,
Adj.
1.
von Gegenständen, z. B. einem Messer, Schwert: ›griffig‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  4.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Geleitig schwerdt / das wol in die hand gericht ist / Guͦt vnd kom͂lich zefassen.
2.
von Menschen: ›gefügig, lenkbar‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Jörg, Salat. Reformationschr.
51, 4
(
halem.
,
1534
/
5
):
bis unser sünden / schand / und bosheitt end und buͦs wirt kon / dann der herr uns dahin tryben / und gleyttig machen wirtt.