geheimde,
der
;
–/-Ø
.
›Berater, Mitglied des Rates einer Stadtverwaltung‹;
vgl. (Adj.) 1.

Belegblock:

Memminger Chron. Beschr. (
Ulm
1660
):
Die drey Herren Burgermeister muͤssen von der Stuben seyn / wie auch der eine Geheimbde.
Am Sambstagvormittag aber / kommen die Herren Burgermeister vnd Geheimbde auff dem Steurhauß zusamen.