gegenschrift,
die
;–/
auch -Ø
.1.
›gleichlautende Abschrift, Kopie‹.Belegblock:
gegenschrift,f. antigraphum.
2.
im Rechtswesen: ›Gegendarstellung, Gegenbeweis‹.Belegblock:
Es ist aber kein gegenschrift und im alten lantpuch nichts darvon geschriben ist, noch in dheinem register darnach beschriben.
Zwu gegenschrifft müssen bayde war sein.
Ebd.
68, 16
: Wer gegenschrifft ston lasset und nit veraynigen kan, disem manglet am grund der warhait.