gegenschuld,
die
;
–/-en
.
›Gegenforderung an Schulden‹.

Belegblock:

Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
159, 20
(
osächs.
,
1542
/
70
):
Es sal kein compensation, das ist apkurzung der kegenschulden, vorstatet werden.
Ebd.
160, 1
:
der cleger [...] wölte also sein kegenschulden in der zalung apkurzen.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
vnd sol getrüwlich anzoͤgen / alles innemen / vßgeben / schuld / gegenschuld / vorteil vnd nachzug.
Schmid, R. Cysat
6, 36
;