garter,
der
.
›vagabundierender, herumziehender, herrenloser Landsknecht‹;
zu
3
.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 175, 19
(
schwäb.
,
1683
):
So ein fremder landfahrer, kössler, garter, tag- oder nachthüerten, staigbettler und dergleichen gespannen hiervon ein oder mehrers überfahren wurden, sollen die underthanen solchen handzuhaben und anzuzaigen schuldig sein.