erenstand,
der
.
›hoher sozialer Status, hohe Rangstellung innerhalb der Gesellschaft; Ansehen, Hochachtung, die man jm. aufgrund seiner sozialen Stellung oder seines Amtes wegen entgegenbringt‹;
vgl.  38,  67.
Mittleres und späteres Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
 3.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
314, 1676
(
Magdeb.
1608
):
Darumb folgt das Kleid seinem Lande / | Ein Ehrlich Mensch seim Ehrenstande.
Ebd.
367, 3380
:
Kein Ehrenstand wuͤrd jhn
[den Schweinen]
gewert.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Ein mensch in hohem ehrenstand, | Der dabei gar hat kein verstand, | Jst gleich den thieren.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
296a, 33
(
Frankf./M.
1649
):
Der Hencker selbst ziehets seinem Ehrenstand vor eine sondere Mackel vnd schimpff an / daß eine solcher Gestalt / auß seinen Haͤnden entkommen solte.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
begeb sich das einem kind etwe ein erenstand zuͦstünd / also das es Ritter od’ doctor werde͂.