erbstufe,
der
;
-n/-n
.
›in einem Bergwerksstollen angebrachte Grenzmarkierung, die sich auf oberirdische Grundstücksgrenzen bezieht‹;
zu .
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
129, 30
(
omd.
, Hs.
M. 17. Jh.
):
Ist aber nicht schuldigk, seinen nachbare denselbigen lochstein oder erbstufen anczuczeigen.
Ebd.
132, 28
(
1548
):
Im hineinbringen der lochsteine vom tage in die gruben soll der bergmeister sich wohl fuhrsehen, daß ein jeder seinen belehnten gangk an daß ort, da der lochstein oder erbstufen hinkommen solle, augenscheinlich beweiße.
Ebd.
114, 18
;
115, 25
;
130, 22
;
25
;
Veith, Bwb. ;