lochstein,
der
;
–/-e
.
›Grenzstein, die Grenzen eines Grubenfeldes markierender Stein‹;
zur Motivation vgl. auch ;
Veith, Bwb.
gibt als Motiv das Anbringen von Löchern als Erkennungs-, Unterscheidungszeichen an; vgl.  2,  12.
Omd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  12.
Syntagmen:
einen l. fort- / hineinbringen / setzen / wissen / anfechten
;
von einem l
. [einen Betrag]
nemen
.
Wortbildungen
lochsteingeld
(dazu bdv.: ).

Belegblock:

Helbig, Qu. Wirtsch.
4, 135, 18
(
md.
,
1525
):
Sollen Berckmeyster vnd geschworne ym vermessen lochsteyn setzen, frist zugeben.
Ermisch, Sächs. Bergr. (
osächs.
,
1499
/
1500
):
Dorumb man dem bergmeister von dem wehr funff groschen, von dem lochstein drey groschen geben, und so die grube masswirdig wurde, so sall solich gelt dem bergmeister an seinem vollen mass- und lochsteingelt abgezcogen werden.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
115, 28
(
omd.
,
um 1559
):
Dem berckmeister und geschwornen geburt von solcher erbstufen nach eins so viel, als sonst von eim lochstein hineinzubringen.
Ebd.
186, 11
(
1554
/
1633
):
Lochstein soll ein ieczlicher schichtmeister deßgleichen die erbstufen und marscheiden seiner innenhabenden zechen vornemblich wießen.
Ermisch, UB Chemnitz (
osächs.
,
1402
):
bys an den moͤelweg, do der lochsteyn stehet.
Löscher, a. a. O.
78, 6
;
93, 17
;
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. .
Vgl. ferner s. v.  11,  9.