erbsesse,
erbsasse,
der
.›mit erblichem Grundbesitz ansässiger Vollbürger; Alteingesessener‹;
zu .
Belegblock:
Zu wissen, daß ein jeglicher wohnhafter, der erbsaß ist, zu Altenbach, [...], der do hubsgütter besitzet, gehet er von todß wegen ab, [...].