deputat,
der
.
›abgeordneter Beisitzer, Gehilfe‹;

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
128, 31
(
Mainz
1555
):
Es soll auch ein jeder bott [...] von stund an reiten und nit uff ander mehr proceß warten oder die reyß uff den andern oder dritten tag verziehen, es were dann, daß er kündliche ehaffte und ursachen hett und ihme darauf durch den deputaten zu verziehen vergündt würde.
Ebd.
124, 1
;
257, 5
;