deputieren,
V.;
aus
lat.
dēputāre
›einem etwas bestimmen‹
(
Georges
1, 2069
).
›jm. etw. befehlen, jn. zu etw. abordnen‹.
Spätes Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
, .
Syntagmen:
von jm. deputiert werden, etw. zu tun
;
zu etw. deputiert sein
.

Belegblock:

Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
,
1657
):
sollen unsere darzu deputirte commissarii [...] grobe eichen-, büchestahlen und ander bauholz zelen.
Laufs, Reichskammergo.
99, 12
(
Mainz
1555
):
Demnach ordnen und setzen wir, daß [...] nach gehaltener audientz zwen oder mehr beisitzer deputirt und verordnet werden sollen, die procuratores in ihrem fürbringen [...] zu hören.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
um 1564
):
Also ward Lupari [...] vom Sathan deputiert, [...] den knaben zuͤ lernen, [...] daß er arger prakticken, falschhait, betrugs und aller bueberei ain geschwinder maister ward.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
um 1590
, Hs.
1. H. 17. Jh.
):
ist darüber dem herrn Hansen Hofman freiherrn und seinen erben zu der herrschaft und landgericht Wolkenstain deputirt und verschriben worden.
Laufs, a. a. O.
219, 17
;
271, 2
;
A. à S. Clara. Deo Gratias ;