dareingeben,
V., unr. abl.
1.
›sich mit etw. einverstanden erklären, sich fügen‹.Syntagmen:
den willen, sich mit ganzem willen, sich willig d
.2.
›etw. (zu einer Menge) hinzugeben, hinzufügen‹.Belegblock:
Das stucke saltz galt 13 schwertgroschen, vorkauffte ich das saltz umb bereit gelt, so das ich nichts dorfte darein geben.
alzo wer vierzig somerin schuldig wer, der muͦszt auch ein somerin dareingeben.