dareingeben,
V., unr. abl.
1.
›sich mit etw. einverstanden erklären, sich fügen‹.
Syntagmen:
den willen, sich mit ganzem willen, sich willig d
.

Belegblock:

Reichmann, Dietrich. Schrr.
244, 15
(
Nürnb.
1548
):
Weyl es Gottes ordnung so ist / das er die seynen will demuͤtigen / so gebet euch willig darein.
Wackernell, Adt. Passionssp. St. I,
57
(
tir.
,
v. 1496
):
Dar ein sich Jhesus mit gantzem willen gab | Und wolt auch nit lassen ab.
Kehrein, a. a. O. ;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
60, 24
;
2.
›etw. (zu einer Menge) hinzugeben, hinzufügen‹.

Belegblock:

Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
Das stucke saltz galt 13 schwertgroschen, vorkauffte ich das saltz umb bereit gelt, so das ich nichts dorfte darein geben.
Mon. Boica, NF.
2, 1, 297, 27
(
nobd.
,
1464
):
alzo wer vierzig somerin schuldig wer, der muͦszt auch ein somerin dareingeben.
Dirr, Münchner Stadtr. .