dahinstellen,
›etw. offen lassen, etw. nicht endgültig entscheiden‹.
Belegblock:
Holland, H. J. v. Braunschw. V. e. vngerat. Sohn
(
Wolfenb.
1594
):
Nun wolan, ich stelle es dahin, Bistu aber nicht der erste gewesen, der zu solcher Mordthat gerhaten?