conclusion,
1.
›rechtlicher Beschluß‹; zu 1.
Wortbildungen:
conclusionschrift
Belegblock:
sollen die procuratores [...] in litis contestationibus et conclusionibus sich der wort, die hieunden im dritten theil vom proceß gemelt, gebrauchen.
so soͤllen [...] die richter in der sach beschliessen, Doch mit vorbehaltung solich Conclusion vnnd Beschlus nachmals vffzuloͤsen.
Es moͤgen auch solche brieff dar nach vnnd vor Conclusion / das ist vor beschluß der sachen jngelegt werden.
2.
›Schlußrede‹; zu 1.
Belegblock:
Nach dem die Conclusion: | Höret, ir herren all gemain!