compulsorial,
das
;–/-en
; auch lat. Flexion;›Mahnschreiben eines übergeordneten Gerichtes an ein untergeordnetes zur Beschleunigung einer Rechtssache‹.
Belegblock:
Disse schickten ladungen [...] und compulsorialen ad exhibendum acta.
sollen ehe und zuvor ime gemelte proceß mitgetheylt werden, an den underrichter compulsoriales außgeen.
Ebd.
214, 8
: Es sollen [...] compulsorialbrieff uff anhalten der partheyen gleich neben und mit der ladung wider die richter voriger instantzen [...] erkandt werden.