briefgeld,
das
.
1.
›Botengeld‹;
zu  15, (
das
2.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Joachim, Marienb. Tresslerb. (
preuß.
,
1403
):
12 m. dem kompthur vor briefe- und habirgelt am tage Barbare virginis.
Ebd. (
preuß.
,
1404
):
72 m. habirhulfe und briefgelt den Nedirhusern.
Bindewald, Texte schles. Kanzl.
43, 9, 3
(
schles.
,
1387
):
das Pauel von Sandaw se beczalt habe vnd sie von ir ledig vnd loz von dryen marken weyn vnd eyns virdung briuegeldis vnd botengeldis, do sie vmme gethedigit hatte.
Preuss. Wb. (Z)
1, 802
.
2.
›Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde‹;
zu  1, (
das
2.

Belegblock:

Köbler, Ref. Nürnberg
103, 2
(
Nürnb.
1484
):
Vnd die gewonlichen gerichtsscheden sein der lon der gerichtzschreiber vmb ir muͤ lesen vñ einschreibe͂. Auch briefgelt der gerichtzschreiber vnd Cantzelschreiber.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, o. J.):
aber im hofzins wiert doch weder anlaitung noch anders durchaus nichts als allain das bloss briefgelt geraicht.