brandglocke,
die
.
›Feuerglocke, Alarmglocke‹;
zu  1,  1.

Belegblock:

Schoop, Qu. Düren
35, 33
(
rib.
,
1609
):
alsdan soll durch Verschaffung des zeitlichen Burgermeisters oder dahe es die Zeit nit erleiden will, durch den Wachtmeister die Brand oder Sturmglock gezogen werden.